Aufnahmegebühren und Jahresbeiträge
| Mitgliedschaft als | Aufnahmegebühr
(einmalig) | Mitgliedsbeitrag |
|---|---|---|
| Einzelperson
aktiv |
150,00 € | 220,00 € |
| Ehepaar/Partnerschaft
aktiv |
200,00 € | 360,00 € |
| Einzelperson
passiv |
0,00 € | 50,00 € |
| Ehepaar/Partnerschaft
passiv |
0,00 € | 100,00 € |
| Ehepaar/Partnerschaft
1 aktiv/1 passiv |
150,00 € | 230,00 € |
| Rentner/in
(mit Nachweis oder Frauen ab 63 bzw. Männer ab 65) |
100,00 € | 120,00 € |
| Ehepaar/Partnerschaft
1 aktiv/1 Rentner/in |
150,00 € | 300,00 € |
| Schüler, Studenten, Azubi's, Wehr-/Zivildienstleistende >18
ggf. Nachweis |
75,00 € | 100,00 € |
| Jugendliche1) >7 - <18 | 75,00 € | 85,00 € |
| Kinder1) <7 Jahre | 50,00 € | 50,00 € |
| Einzelperson
aktiv als Zweitmitglied |
0,00 € | 120,00 € |
| Ehepaar/Partnerschaft
aktiv als Zweitmitglied |
0,00 € | 200,00 € |
1) Mitgliedschaft (aktiv / passiv) eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten ist erforderlich.
Stand: Januar 2011
BEITRAGSORDNUNG
1. Auf § 7 der Satzung wird verwiesen Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und sonstigen Zahlungen an den Verein. Sie ist Bestandteil des Aufnahmevertrags.
2. Die Beitragsordnung wurde durch die Mitgliedsversammlung des TC HEILBRONN (Altverein) am 09.10.2006 beschlossen und gilt für den fusionierten Verein bis auf weiteres; Aufnahmegebühren und Beiträge siehe Anhang. Eine Neufestsetzung auf Vorschlag des Vorstandes bedarf der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung und ist spätestens ab dem folgenden Kalender-/ Beitragsjahr wirksam. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festlegen.
3. Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich als Jahresbeitrag erhoben. Beitragsrechnungen werden nicht versandt. Beiträge und Gebühren werden ausschließlich im Lastschrift-Einzugsverfahren über EDV erhoben. Einzugsermächtigung in widerruflicher Form wird dem Verein mit dem Antrag auf Mitgliedschaft erteilt, bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter, wirksam mit Annahme des Aufnahmeantrags und auf die Dauer der Mitgliedschaft.
4. Soweit Mitglieder im Ausnahmefall am Abbuchungsverfahren EDV nicht teilnehmen, entrichten diese ihre Beiträge bis spätestens 31. März jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich € 10,00 zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von ebenfalls € 10,00 erhoben.
5. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen der Mitgliederverwaltung vorzulegen, Wechsel von Anschrift und/oder Bankverbindung sind sofort mitzuteilen.
6. Der Verein führt „Zweitmitglieder“ (nachweisliches Erstmitglied in in einem anderen Tennisverein) zu begünstigten Beitragssätzen.
7. Vorstandsmitglieder sind für die Dauer ihrer aktiven Funktionsausübung, Ehrenmitglieder auf Dauer beitragsfrei gestellt.
12.10.2006, Heilbronn