Aufnahmegebühren und Jahresbeiträge

Mitgliedschaft als Aufnahmegebühr

(einmalig)

Mitgliedsbeitrag
Einzelperson

aktiv

150,00 € 220,00 €
Ehepaar/Partnerschaft

aktiv

200,00 € 360,00 €
Einzelperson

passiv

0,00 € 50,00 €
Ehepaar/Partnerschaft

passiv

0,00 € 100,00 €
Ehepaar/Partnerschaft

1 aktiv/1 passiv

150,00 € 230,00 €
Rentner/in

(mit Nachweis oder Frauen ab 63 bzw. Männer ab 65)

100,00 € 120,00 €
Ehepaar/Partnerschaft

1 aktiv/1 Rentner/in

150,00 € 300,00 €
Schüler, Studenten, Azubi's, Wehr-/Zivildienstleistende >18

ggf. Nachweis

75,00 € 100,00 €
Jugendliche1) >7 - <18 75,00 € 85,00 €
Kinder1) <7 Jahre 50,00 € 50,00 €
Einzelperson

aktiv als Zweitmitglied

0,00 € 120,00 €
Ehepaar/Partnerschaft

aktiv als Zweitmitglied

0,00 € 200,00 €
Mitgliedschaft als Aufnahmegebühr

(einmalig)

Mitgliedsbeitrag
Einzelperson

aktiv

200,00 € 220,00 €
Ehepaar/Partnerschaft

aktiv

300,00 € 360,00 €
Einzelperson

passive Mitgliedschaft

0,00 € 50,00 €
Ehepaar

1 aktiv/1 passiv

200,00 € 230,00 €
Rentner/in

(mit Nachweis oder Frauen ab 63 bzw. Männer ab 65)

150,00 € 120,00 €
Ehepaar

1 aktiv/1 Rentner/in

200,00 € 300,00 €
Kinder, Schüler1), Studenten, Azubi's und Gleichgestellte

ggf. Nachweis

100,00 € 100,00 €

1) Mitgliedschaft (aktiv / passiv) eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten ist erforderlich.


Stand: Januar 2011

BEITRAGSORDNUNG

1. Auf § 7 der Satzung wird verwiesen Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und sonstigen Zahlungen an den Verein. Sie ist Bestandteil des Aufnahmevertrags.

2. Die Beitragsordnung wurde durch die Mitgliedsversammlung des TC HEILBRONN (Altverein) am 09.10.2006 beschlossen und gilt für den fusionierten Verein bis auf weiteres; Aufnahmegebühren und Beiträge siehe Anhang. Eine Neufestsetzung auf Vorschlag des Vorstandes bedarf der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung und ist spätestens ab dem folgenden Kalender-/ Beitragsjahr wirksam. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festlegen.

3. Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich als Jahresbeitrag erhoben. Beitragsrechnungen werden nicht versandt. Beiträge und Gebühren werden ausschließlich im Lastschrift-Einzugsverfahren über EDV erhoben. Einzugsermächtigung in widerruflicher Form wird dem Verein mit dem Antrag auf Mitgliedschaft erteilt, bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter, wirksam mit Annahme des Aufnahmeantrags und auf die Dauer der Mitgliedschaft.

4. Soweit Mitglieder im Ausnahmefall am Abbuchungsverfahren EDV nicht teilnehmen, entrichten diese ihre Beiträge bis spätestens 31. März jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich € 10,00 zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von ebenfalls € 10,00 erhoben.

5. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen der Mitgliederverwaltung vorzulegen, Wechsel von Anschrift und/oder Bankverbindung sind sofort mitzuteilen.

6. Der Verein führt „Zweitmitglieder“ (nachweisliches Erstmitglied in in einem anderen Tennisverein) zu begünstigten Beitragssätzen.

7. Vorstandsmitglieder sind für die Dauer ihrer aktiven Funktionsausübung, Ehrenmitglieder auf Dauer beitragsfrei gestellt.

12.10.2006, Heilbronn