Beiträge
Aufnahmegebühren und Jahresbeiträge
Mitgliedschafts als | Aufnahmegebühr | Mitgliedbeitrag |
---|---|---|
Einzelperson aktive Mitgliedschaft | 200,00 € | 250,00 € |
Ehepaar/Partnerschaft aktive Mitgliedschaft | 300,00 € | 400,00 € |
Einzelperson passive Mitgliedschaft | 0,00 € | 60,00 € |
Ehepaar/Partnerschaft 1 aktiv/1 passiv | 200,00 € | 260,00 € |
Rentner/in mit Nachweis | 150,00 € | 130,00 € |
Ehepaar/Partnerschaft 1 aktiv/1 Rentner/in | 200,00 € | 330,00 € |
Kinder und Schüler (1), Studenten, Azubis und Gleichgestellte ab 18 Jahre Nachweis erforderlich | 100,00 € | 110,00 € |
1) Mitgliedschaft eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten (aktiv/passiv) ist erforderlich.
Stand: März 2019
BEITRAGSORDNUNG
1. Auf § 7 der Satzung wird verwiesen. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zurEntrichtung von Beiträgen und sonstigen Zahlungen an den Verein. Sie ist Bestandteil des Aufnahmeantrages.
2. Die Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung des TC HEILBRONN(Altverein) am 09.10.2006 beschlossen und gilt für den fusionierten Verein bis aufweiteres; Aufnahmegebühren und Beiträge s. Anhang. Eine Neufestsetzung auf Vorschlag des Vorstandes bedarf der Beschlussfassung derMitgliederversammlung und ist spätestens ab dem folgenden Kalender-/ Beitragsjahrwirksam. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Terminfestlegen.
3. Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich als Jahresbeitrag erhoben. Beitragsrechnungen werden nicht versandt. Beiträge und Gebühren werden ausschließlich im Lastschrift-Einzugsverfahren überEDV erhoben. Einzugsermächtigung in widerruflicher Form wird dem Verein mit demAntrag auf Mitgliedschaft erteilt, bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter,wirksam mit Annahme des Aufnahmeantrags und auf die Dauer der Mitgliedschaft.
4. Soweit Mitglieder im Ausnahmefall am Abbuchungsverfahren EDV nicht teilnehmen,entrichten diese ihre Beiträge bis spätestens 31. März jeden Jahres auf das Beitragskontodes Vereins. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sindzusätzlich € 10,00 zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von ebenfalls€ 10,00 erhoben.
5. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen derMitgliederverwaltung vorzulegen, Wechsel von Anschrift und/oder Bankverbindungsind sofort mitzuteilen.
6. Vorstandsmitglieder sind für die Dauer ihrer aktiven Funktionsausübung, Ehrenmitglieder auf Dauer, beitragsfrei gestellt.
Heilbronn, den 23.03.2012